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Grundpflege / Hauswirtschaftliche Betreuung

Wer durch Alter, Krankheit oder Behinderung zu Hause Hilfe benötigt, wer nicht mehr allein aufstehen und sich anziehen, einkaufen, kochen oder Wäsche waschen kann, der erhält Unterstützung über die Pflegeversicherung. Wie die Krankenkasse ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung stellt die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung sicher, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Leistungen sind in fünf Pflegegrade eingeteilt, die sich danach richten, was von den Betreuten selbst bewerkstelligt werden kann und wozu sie Hilfe brauchen. Welche Stufe die richtige ist, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei einem Besuch vor Ort. Wir beraten Sie gerne, worauf es bei der Einstufung ankommt.

Die Leistungen dienen dazu, Pflegebedürftige dort zu unterstützen, wo die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen. Sie sind in einem Leistungskatalog zusammengefasst, der wie ein Baukastensystem gegliedert ist. So kann Ihr Leistungspaket individuell für Ihre Bedürfnisse geschnürt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den Antrag auszufüllen und die Leistungen umfassend und sinnvoll zusammenzustellen.

Selbstverständlich können Sie diese Leistungen ergänzend oder in vollem Umfang auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.

Zu den einzelnen Bereichen der Pflegeversicherung gehören folgende Leistungen:
Körperpflege
  • das Aufstehen und zu-Bett-gehen
  • Hilfen beim An- oder Auskleiden
  • Ganz- oder Teilkörperpflege
  • Hilfe bei Darm/Blasenentleerung
  • Haarwäsche und Kämmen
  • Zahnpflege
  • Rasieren
Ernährung
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essplatzes
  • Hilfe bzw. Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  • Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Wohnung (u.a. auch bei „Essen auf Rädern“)
Mobilität
  • Hilfe beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Treppen steigen
  • Begleitung außer Haus (allerdings keine Spaziergänge oder Besuch kultureller Veranstaltungen)
Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Große und kleine Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen
  • Kochen bzw. Bereitstellung einer Mahlzeit
  • Heizen
  • Wäsche waschen