Urlaubs- und Verhinderungspflege
Aus Krankheits- oder Urlaubsgründen des pflegenden Angehörigen kann die Pflege eines Pflegebedürftigen in dieser Zeit nicht sichergestellt werden.
Gerne bieten wir Ihnen unsere qualifizierte Pflegevertretung (Verhinderungspflege) für diesen Zeitraum an.
Unsere Fachkräfte übernehmen die medizinisch-pflegerische Versorgung des Betroffenen, hierzu gehören u.a. Verbandswechsel und Medikamentengabe ebenso wie die aktivierende Körperpflege und Hilfen im Alltag. Für das leibliche Wohl sorgt eine Hauswirtschaftlerin oder bei Bedarf ein Menüdienst. Die Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf diese zusätzliche Leistung. Sie wird Ihnen von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Die Dauer der Verhinderungspflege beträgt maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget des Pflegegrades, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes punktuell oder regelmäßig zu nutzen.
Wenn die Pflegeperson, die ansonsten die Pflege übernimmt verhindert ist, steht diese Leistung sehr flexibel zur Verfügung und sorgt daher für deutliche Entlastung!
Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades zwei, drei, vier und fünf zur Verfügung steht, beträgt 1612 € im Kalenderjahr.
Sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich der Betrag sogar auf 2418 € je Kalenderjahr!
Voraussetzung:
- die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
- die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert (z. B. wegen Urlaub, Entspannung, Terminen, Erholung, Erkrankung, Arztbesuch, Krankenhaus etc.)
- die Verhinderungsspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden je Tag
In diesem Fall werden die Aufwendungen bis zu einer Summe von 1612 € im Kalenderjahr für stundenweise Verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen.
Die direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Pflegekasse bis zu dieser Maximalsumme ist auf Antrag möglich. Die Leistungen, die bei der stundenweisen Verhinderungspflege erfolgen sollen, können Pflegebedürftiger und Pflegedienst frei vereinbaren.
Bei Inanspruchnahme der stundenweisen Verhinderungspflege durch eine Pflegekraft unseres Pflegedienstes, stehen so für die Pflegeperson monatlich mehrere Stunden zusätzlicher Entlastung zur Verfügung!
Die Möglichkeit, sich als Pflegeperson durch die stundenweise Verhinderungspflege eine zusätzliche Auszeit verschaffen zu können, ist eine Leistung, die im anstrengenden Pflegealltag häufiger genutzt werden sollte.